Pflegeversicherung
Was ist eine private Pflegeversicherung?
Was leistet eine private Pflegeversicherung?
Durch die Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte eine lebenslange Monatsrente ab dem Punkt der Pflegebedürftigkeit. Bei der Pflegekostenversicherung beteiligt sich der Versicherer an den Kosten der Pflege nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegebedürftig – was nun?
Grundsätze bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefon: 030/ 340 60 66 02