Pflegeversicherung

Was ist eine private Pflegeversicherung?

Über 2,5 Bundesbürger sind pflegebedürftig. 2050 wird es laut Statistischem Bundesamt 4,5 Millionen geben. Experten gehen davon aus, dass jeder dritte Mann und jede zweite Frau an Demenz erkranken könnten. Die staatliche Pflegeversicherung kann diese Kosten nicht abdecken und Verbraucher müssen selbst vorsorgen – mit einer privaten Pflegeversicherung.

Was leistet eine private Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung lässt sich in Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und Pflegekostenversicherung grob aufteilen. Die Pflegetagegeldversicherungleistet einen fest vereinbarter Tagessatz für jeden Pflegetag.

„Durch die Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte eine lebenslange Monatsrente ab dem Punkt der Pflegebedürftigkeit. Bei der Pflegekostenversicherung beteiligt sich der Versicherer an den Kosten der Pflege nach Abzug der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Pflegebedürftig – was nun?

Grundsätze bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

„„

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung. 

 

 

„„Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Telefon: 030/ 340 60 66 02

 

 

 

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Thomas Rumpf
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