Portfolios

Beachten Sie: Die Angaben über die bisherige Wertentwicklung stellen keine Prognose für die Zukunft dar. Zukünftige Ergebnisse der Investmentanlage sind insbesondere von den Entwicklungen der Kapitalmärkte abhängig. Die Kurse an der Börse können steigen und fallen. Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere im Anteilspreis widerspiegeln. Bei der Darstellung der Wertentwicklung sind eventuell anfallende Entgelte – z. B. für den Wertpapierkauf und -verkauf – nicht berücksichtigt.
Datenquelle: FWW Fondsdaten (https://www.fww.de/)

Unsere Homepage bietet Ihnen die Möglichkeit sich über Investmentfonds und deren Wertentwicklung in der Vergangenheit zu informieren. Unsere Homepage stellt keine Anlageberatung für Sie da. Sie ist dafür konzipiert, Ihnen als Kunde Informationen zur Verfügung zu stellen auf deren Grundlage Sie eine individuelle Beratung anfordern können. Die Darstellungen enthalten keine persönliche Empfehlung zu Geschäften mit bestimmten Finanzinstrumenten. Eine Prüfung der persönlichen Umstände eines Anlegers erfolgt nicht, ebenso wenig eine Prüfung, ob die jeweiligen Fonds für den einzelnen Kunden geeignet sind.

Risikohinweise bei der Anlage in Investmentfonds

Keine Anlage ist ohne Risiko. Der Wert eines Investments kann während der Laufzeit einer Vielzahl von Marktrisiken, wie dem Zinsrisiko, dem Kursrisiko, dem Schwankungsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Bonitätsrisiko anderer Marktteilnehmer usw. unterliegen.
Aufgrund ungünstiger Entwicklungen dieser Faktoren kann das eingesetzte Kapital zuzüglich der entstandenen Kosten vollständig verloren sein. Bei der Investition in Investmentfonds ist das Totalverlustrisiko durch die breite Streuung sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn einzelne Wertpapiere einen Totalverlust erleiden sollten, ist ein Gesamtverlust durch die breite Diversifikation unwahrscheinlich.

Ein Investmentfonds ist ein Sondervermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedenen Einzelanlagen (z.B.in Aktien, Anleihen, wertpapierähnlichen Anlagen oder Immobilien) investiert ist. Ein Depotinhaber kann mit dem Kauf von Investmentanteilen an der Wertentwicklung sowie den Erträgen des Fondsvermögens teilhaben und trägt anteilig das volle Risiko der durch den Anteilschein repräsentierten Anlagen.

Bei Investmentfonds, die auch in auf fremde Währung lautende Wertpapiere investieren bzw. in Fremdwährung geführt werden, muss berücksichtigt werden, dass sich neben der normalen Kursentwicklung auch die Währungsentwicklung negativ im Anteilspreis niederschlagen kann und Länderrisiken auftreten können, auch wenn die Wertpapiere, in die der Investmentfonds investiert, an einer deutschen Börse gehandelt werden. Durch die Aufwertung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die ausländischen Vermögenspositionen – am Maßstab des Euro betrachtet – an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu. Die Währungsentwicklung kann einen Gewinn aufzehren und die erzielte Rendite so stark beeinträchtigen, dass eine Anlage in Euro oder in Vermögenspositionen der Eurozone unter Umständen vorteilhafter gewesen wäre.
Die Angaben über die bisherige Wertentwicklung stellen keine Prognose für die Zukunft dar. Zukünftige Ergebnisse der Investmentanlage sind insbesondere von den Entwicklungen der Kapitalmärkte abhängig. Die Kurse an der Börse können steigen und fallen. Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere im Anteilspreis widerspiegeln.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken (ESG) bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir bei Rumpfversichert u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Rumpfversichert (Stand: 02.03.2021)